Mitglied werden bei Fontanherzen e. V.
Gemeinsam stark für halbe Herzen
Ob Betroffener oder Unterstützer – deine Mitgliedschaft hilft, palliativ operierten Kindern mit Einkammerherzen eine Stimme zu geben und sie sichtbar zu machen, die Herz-Forschung zu fördern sowie die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.
Gebündeltes Spezial-Wissen und der Austausch miteinander über die komplexen Zusammenhänge und Auswirkungen des Fontan-Kreislaufs auf den Organismus von Kindern und Erwachsenen mit halben Herzen können Leben retten.
Fontanherzen e. V. finanziert sich komplett über Mitgliedsbeiträge, Fördergelder und Spenden. Wir stellen gern eine Spendenbescheinigung aus (bitte im Feld „Nachricht“ vermerken). Mitgliedsbeitrag und Spenden sind steuerlich absetzbar.
Um Vereinen ohne Verwaltungsapparat wie Fontanherzen e. V. die Arbeit zu erleichtern, reicht bei Spenden bis 300 Euro gemäß § 50 Absatz 2 EStDV ein vereinfachter Nachweis – beispielsweise der Kontoauszug, aus dem klar ersichtlich ist, wer die Spende/den Mitgliedsbeitrag erhalten hat. Auch der Online-Banking-Ausdruck gilt als Nachweis.
Von Herzen DANKE für deine Mithilfe!
Bitte entsprechendes Aufnahmeformular auswählen!
Familien-Mitgliedschaft, EMAH-Mitgliedschaft und
Angehörigen-Mitgliedschaft:
ab 36 Euro/Jahresgebühr
Förder-Mitgliedschaft:
Wir freuen uns über jedes Mitglied!
ab 50 Euro/Jahresgebühr
Lorenzweg 78
39128 Magdeburg
info@fontanherzen.de
Tel: 0391 59689257
Unsere Bankverbindung:
Fontanherzen e. V.
Harzsparkasse Quedlinburg
Kontonummer: 901014842
Bankleitzahl: 81052000
IBAN: DE65810520000901014842
BIC: NOLADE21HRZ
Sie können den Beitrag per Überweisung bezahlen oder Ihre Kontodaten angeben und den Betrag ganz einfach per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet:
DE90 LEF 000 00 60 64 42
Sie ermächtigen Fontanherzen e. V., den Mitgliedsbeitrag in Höhe des angegebenen Betrages von Ihrem Konto mittels Lastschrift (widerruflich) einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von Fontanherzen e. V. auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Erstmalig erfolgt die Abbuchung bei Vereinsbeitritt, danach zum 31. März eines jeden Jahres. Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.